Handy defekt nach Verkehrsunfall

Dieses Thema im Forum "Allgemeiner Talk" wurde erstellt von Saschka, 28. Aug. 2010.

  1. Saschka

    Saschka Neues Mitglied

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    Hi,
    benötige Hilfe:
    Fahrer(alkoholisiert) verursacht Verkehrsunfall.Mein Handy fliegt aus der Halterung und ist
    lt. Hersteller wirtschaftlicher Totalschaden.Gegnerische Versicherung will nicht zahlen.
    Kann jemand nen Tip oder Hinwies auf eine Website geben????
    Danke
     
  2. bigthing

    bigthing VIP Mitglied

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    Ab zum Anwalt.
     
  3. x00x

    x00x VIP Mitglied

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    Eventuell versuchen mit dem Verursacher sich zu einigen.
    Vielleicht gehts ja auch ohne Anwalt :)
     
  4. bigthing

    bigthing VIP Mitglied

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    So einfach ist das nicht. Der Verursacher hat zur Zeit andere Probleme. Polizei, eigene Versicherung, gegnerische Versicherung, Staatsanwaltschaft, Bank (Autokredit), Geschädigte alle laufen gerade zur Höchstform auf - Da fahren unter ALKOHOLEINFLUSS! (Straftat)
    Da ist das Handy das zurzeit kleinste Problem.
    Wenn der persönliche Schaden da nicht an der richtigen Stelle angemeldet wird, geht man meist leer aus.
     
  5. sandman

    sandman VIP Mitglied

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    Also muesste er rein Netto gesehen,
    entweder eine Anzeige wegen Sachbeschädigung machen
    oder aber sich zumindest mit der gegnerischen Versicherung
    auseinandersetzen - oder?
     
  6. bigthing

    bigthing VIP Mitglied

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    Wahrscheinlich beides, ob er aber je das Geld sieht ist fraglich. Gegnerische Versicherung spielt auf Zeit. Der Verursacher wird ja eh die Kosten tragen müssen. FÜHRERSCHEIN weg, Auto kaputt, Strafe für Fahren unter Alkohol, Schäden selber bezahlen, ev. Job weg , die meisten überstehen das Finanziell nicht und gehen schlichtweg direkt in die Privatinsolvenz.
     
  7. sandman

    sandman VIP Mitglied

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    Tjoa so wird es wohl sein...
    Haette er lieber 30 EUR fürs Taxi ausgegeben...

    In diesem Sinne...
     
  8. an-dy25

    an-dy25 Mitglied

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    Hallo,

    normalerweise ist das so:

    Wenn mir jemand ins Auto fährt dann gebe ich der gegnerischen Versicherung alle Schäden an, die das Fahrzeug betreffen.
    Was nicht zum Auto gehört (Handy, Laptop, keine Ahnung) geht normalerweise über meine eigenen private Haftpflicht.

    Man kann aber versuchen, solche sachen bei der gegnerischen Versicherung mit anzugeben und hoffen, dasss die den Schaden
    bezahlen.

    Alles was deine privaten Sachen betrifft, übernimmt deine eigene Haftpflicht.
    Is doch mal ne schöne Sache, man zahlt ständig ein und nun hat man nen Versicherungsfall und kann sich auch mal was auszahlen lassen.

    nen schönen Sonntag noch ...
     
  9. Malta11

    Malta11 VIP Mitglied

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    Das ist schlichtweg falsch. Die Versicherung des Verursachers muss die Schäden bezahlen. Natürlich kann die Versicherung auf Zeit spielen, aber um die Regulierung kommt die Versicherung nicht herum. Sie wird aber auf Grund der Alkoholeinwirkung des Versicherungsnehmers diesen in Regress nehmen und sich das Geld bei ihm wiederholen, nur das hat den Geschädigten nicht zu interessieren. Ich würde in jedem Fall einen RA aufsuchen, denn nur der bekommt Akteneinsicht und ist auf dem aktuellsten Stand der Ermittlungen.
     
  10. Gecko.

    Gecko. VIP Mitglied

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    Ist ein heikles Thema,erstmal deckt die KFZ Versicherung Schäden am Fahrzeug und festeingebautem Zubehör ab,sowie Personenschäden.
    Angenommen,man hat im Auto ein Luxushandy,das aus der Halterung fliegt,ist so gesehen ein mitgeführter Gegenstand,eigentlich ist für mitgeführte Gegenstände die private Haftpflichtversicherung des Gegners gefragt.
    Die Kfz-Versicherung bezahlt nicht.
     
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